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Die Kaufnebenkosten

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf sind je nach Bundesland unterschiedlich und nicht nur vom Kaufpreis und den Vereinbarungen mit sachverständigem Gutachter und Makler sowie den Notar- und Finanzierungskosten abhängig. Auch das jeweilige Bundesland entscheidet über die Kosten, da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.

Diese Ausgaben kommen beim Immobilienerwerb auf Sie zu:

- Maklercourtage
ca. 3 % bis 7,14 % des Kaufpreises je nach Bundesland, inklusive Mehrwertsteuer
(Beim Kauf einer Immobilie müssen private Käufer ab dem 23.12.2020 bundesweit nur noch höchs­tens 50 % der Maklergebühr zahlen.)

- Notarkosten und Grundbuchkosten
Notarkosten ca. 1,5 % des Kaufpreises
Grundbuch ca. 0,5 % des Kaufpreises

- Grunderwerbsteuer
3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland


Weitere mögliche Nebenkosten:


- Vermessungskosten
- Gutachterkosten, Architekten, Bauingenieur
- Erschließungskosten
- Mögliche Renovierungskosten oder Modernisierungskosten je nach Objektzustand
- Kosten für Umzug, Lampen, Badarmaturen, Kücheneinrichtung, Gartenpflanzen, Zaun
- Versicherungen zum Beispiel die Bauherren-Haftpflicht, Bauleistungsversicherung


Laufende Nebenkosten nach dem Immobilienkauf:

- Rücklagen für den Werterhalt
- einmal pro Jahr oder vierteljährlich die Grundsteuer
- monatlichen Gebühren für Strom und Abwasser
- Gebühren für die Müllentsorgung
- Versicherungsbeiträge wie zum Beispiel die Gebäudeversicherung, Risiko-Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementarschadenversicherung, Hausratversicherung, Restschuldversicherung

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FinallyImmo News

13. Januar 2023
Platzt jetzt die Immobilienblase?
9. August 2022
127. Deutsches Traber-Derby Auftakt Immobilien & Medien Renntag Sa., 06.08.2022
30. Juni 2022
Grundsteuerreform: Eigentümer müssen bis Oktober aktiv werden ! 
6. April 2022
FinallyImmo Top-Makler. Dies sind die Ergebnisse von FinallyImmo im ProperBird-Maklertest. ProperBird vergleicht erstmalig objektiv mehr als 15.000 Makler lokal miteinander. Die Leistung wurde auf Basis des Verkaufspreises, der Verkaufsgeschwindigkeit und des Vermarktungsaufwandes beurteilt. FinallyImmo erzielt typischerweise +2 % mehr Verkaufserlös als andere Makler im Umkreis, bei einem gleichzeitig um +31 % schnelleren Verkauf. Dies bedeutet, dass Immobilien nach durchschnittlich 38 Tagen als verkauft gelten. Dabei betreibt FinallyImmo einen mit +74 % überdurchschnittlich hohen Vermarktungsaufwand im Vergleich zu der lokalen Konkurrenz.
26. Juli 2021
Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter
25. Juni 2020
Beim Kauf einer Immobilie müssen private Käufer bald nur noch höchs­tens die Hälfte der Maklergebühr zahlen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt und es tritt zum 23.12.2020 in Kraft. Bisher hatten wir hier in Berlin und Brandenburg die Ortsüblichkeit, dass der Immobilienkäufer die Maklerkosten übernehmen musste. Dies wird nun bundesweit einheitlich geregelt und die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Bisher haben Käufer einer Immobilie Maklergebühren selbst getragen. Dies soll sich künftig ändern. Zudem gilt künftig ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Ausreichend für den Abschluss eines Maklervertrags ist dann zum Beispiel eine E-Mail. Die inzwischen bundesweit einheitlichen Regelungen machen die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer. Käufer werden vor der Ausnutzung einer Zwangslage geschützt. Das Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung, das am 18. August 2019 vereinbart wurde. Künftig werden so die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien spürbar gesenkt. Eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb sind häufig die hohen Kaufnebenkosten, die keine Bank finanziert, sondern durch Eigenkapital abgedeckt werden müssen. Zusammengefasst gilt: - Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Im Juni 2020 stimmte der Bundesrat diesem Gesetz zu. - Es wird nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum 23.12.2020 in Kraft treten. - Diese Neuregelung gilt bundesweit. - Die Weitergabe von Maklerkosten an den Käufer wird künftig nur bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. - Die Höhe der Maklercourtage ist nach wie vor nicht gesetzlich geregelt und regional unterschiedlich. - Der Maklervertrag bedarf der Textform. - Die Teilung der Maklergebühren gilt nicht: für unbebaute Grundstücke, Verbraucher, die ein Grundstück für den Bau eines Eigenheims erwerben, für Mehrfamilienhäuser, für alle Immobilienkäufe von Unternehmern, Unternehmen und Investoren, die Gewerbeobjekte oder Mehrfamilienhäuser kaufen Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916
Die Corona-Krise und der Immobilienmarkt
16. März 2020
Ist FinallyImmo in Zeiten der Corona-Krise für Sie da? Ja, als Dienstleister können und dürfen wir weiter arbeiten. Unser Büro wird bei Ausgangsbeschränkungen geschlossen. Rufumleitungen und Homeoffice sind dann sofort für Sie aktiv (wie sowieso bei uns auch schon an Wochenenden). Wir arbeiten längst komplett digitalisiert, Dokumenteneinsichten, Bewertungen und Beratungen können auch online und telefonisch durchgeführt werden.