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Beim
Kauf einer Immobilie müssen
private Käufer bald nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr zahlen.
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt und es tritt zum 23.12.2020 in Kraft. Bisher hatten wir hier in Berlin und Brandenburg die Ortsüblichkeit, dass der Immobilienkäufer die Maklerkosten übernehmen musste. Dies wird nun bundesweit einheitlich geregelt und die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Bisher haben Käufer einer Immobilie Maklergebühren selbst getragen. Dies soll sich künftig ändern.
Zudem gilt künftig ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Ausreichend für den Abschluss eines Maklervertrags ist dann zum Beispiel eine E-Mail.
Die inzwischen bundesweit einheitlichen Regelungen machen die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer. Käufer werden vor der Ausnutzung einer Zwangslage geschützt. Das Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung, das am 18. August 2019 vereinbart wurde.
Künftig werden so die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien spürbar gesenkt.
Eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb sind häufig die hohen Kaufnebenkosten, die keine Bank finanziert, sondern durch Eigenkapital abgedeckt werden müssen.
Zusammengefasst gilt:
- Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Im Juni 2020 stimmte der Bundesrat diesem Gesetz zu.
- Es wird nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum 23.12.2020 in Kraft treten.
- Diese Neuregelung gilt bundesweit.
- Die Weitergabe von Maklerkosten an den Käufer wird künftig nur bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein.
- Die Höhe der Maklercourtage ist nach wie vor nicht gesetzlich geregelt und regional unterschiedlich.
- Der Maklervertrag bedarf der Textform.
- Die Teilung der Maklergebühren gilt nicht: für unbebaute Grundstücke, Verbraucher, die ein Grundstück für den Bau eines Eigenheims erwerben, für Mehrfamilienhäuser, für alle Immobilienkäufe von Unternehmern, Unternehmen und Investoren, die Gewerbeobjekte oder Mehrfamilienhäuser kaufen
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916
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